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Lexikon
Waffenkunde·Hohe Prüfungsrelevanz

Schusswaffe

Gerät zum Verschießen von Geschossen durch Gasdruck; gesetzlich definiert im Waffengesetz (WaffG).

Eine Schusswaffe ist nach dem deutschen Waffengesetz (WaffG) ein Gerät, bei dem ein Geschoss durch einen aus einem Lauf ausgestoßenen Gasdruck auf ein Ziel gelenkt wird. Jagdwaffen sind eine Untergruppe der Schusswaffen und umfassen Langwaffen (Büchse, Flinte, Drilling, Bockbüchsflinte) und in Sonderfällen auch Kurzwaffen. Das WaffG und das BJagdG regeln gemeinsam Erwerb, Besitz, Transport und Führen von Jagdschusswaffen.

Gesetzliche Definition und Einteilung

Das Waffengesetz (WaffG § 1 Abs. 2) definiert Schusswaffen als Gegenstände, bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden. Jagdwaffen teilen sich auf in: Büchsen (Kugelwaffen für Einzelgeschoss/Patronen), Flinten (Kugelwaffen für Schrotmunition), Drillings und Vierlings (Kombinationswaffen), Bockbüchsflinten (BBF). Der Jagdschein berechtigt nach § 13 WaffG zum Erwerb und Besitz der zur Jagdausübung notwendigen Waffen (Langwaffe + 2 Kurzwaffen). Alle Jagdwaffen müssen beschossen sein (Beschussamt).

Waffenrechtliche Pflichten

Jagdscheininhaber dürfen Schusswaffen nur in jagdlicher Ausübung führen (§ 13 WaffG, § 12 Abs. 4 WaffG). Aufbewahrung zu Hause: Langwaffen in abgesperrtem Behältnis (mind. Sicherheitsstufe B); Munition getrennt. Transport: Waffe ungeladen und in Futteral. Auf der Jagd: Waffe erst beim Ansitz oder Abtrieb laden. Das Führen geladener Waffen im öffentlichen Verkehr ist verboten. Verlust oder Diebstahl einer Waffe ist sofort der Polizei und Waffenbehörde zu melden.

Prüfungswissen

Schusswaffe und waffenrechtliche Pflichten sind Kernthema der Jägerprüfung. Merke: Jagdschein = Waffenbesitzkarte für jagdliche Waffen (§ 13 WaffG). Beschusspflicht für alle Waffen. Sichere Aufbewahrung (Tresor, mind. Stufe B). Führen auf Jagdveranstaltungen erlaubt; außerhalb nur mit Jagdschein und jagdlichem Zweck. Waffe ungeladen transportieren. Die häufigsten Prüfungsfehler betreffen Aufbewahrungs- und Transportvorschriften.