Gummigeschoss
Nicht-letales Projektil zur Vergrämung von Wildtieren; kein zulässiges Jagdmittel zur Tötung.
Das Gummigeschoss ist ein nicht-letales Projektil aus Gummi oder Polyurethan, das für die nicht-tödliche Vergrämung von Wildtieren (z.B. habitierten Großraubtieren) eingesetzt wird. Im Jagdrecht ist es kein zulässiges Mittel zur Tötung von Wild und ersetzt keine reguläre Jagdmunition.
Definition
Ein Gummigeschoss ist ein aus Gummi, Polyurethan oder ähnlichem elastischen Material gefertigtes Projektil, das aus einer Schusswaffe abgefeuert wird. Es ist auf Schmerzwirkung und Vergrämung ausgelegt, ohne das Tier dauerhaft zu verletzen oder zu töten. Für Schrotflinten und Büchsen gibt es spezielle Gummigeschoss-Munition.
Verwendung im Wildtiermanagement
Im Wildtiermanagement werden Gummigeschosse eingesetzt, um habituierte Großraubtiere (Braunbär, Wolf) zu vergrämen und deren natürliche Scheu vor Menschen wiederherzustellen. Die Anwendung erfordert behördliche Genehmigung und sollte von ausgebildetem Fachpersonal durchgeführt werden. In Deutschland ist die Verwendung von Vergrämungsgeschossen in Ausnahmefällen genehmigt.
Prüfungswissen
In der Jägerprüfung: Gummigeschoss = nicht-letales Vergrämungsmittel, nicht für die reguläre Jagdausübung. Merke: Gummigeschoss ist kein Jagdmittel zur Tötung und kein Ersatz für zugelassene Jagdmunition. Es ist relevant im Kontext von Großraubtierproblematik und behördlichem Wildtiermanagement.