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Lexikon
Waffenkunde·Hohe Prüfungsrelevanz

Geschossenergie

Kinetische Energie eines Geschosses, gemessen in Joule (E0 an der Mündung, E100 auf 100 m).

Die Geschossenergie ist die kinetische Energie, die ein Geschoss beim Aufprall auf ein Ziel überträgt. Sie wird in Joule gemessen und ist maßgeblich für die Tötungswirkung. Das Bundesjagdgesetz schreibt Mindestenergien für die Jagd auf Schalenwild vor.

Definition

Die Geschossenergie ergibt sich aus der Formel: Ekin = ½ × m × v², wobei m die Geschossmasse in Kilogramm und v die Geschossgeschwindigkeit in m/s ist. E0 bezeichnet die Energie an der Mündung, E100 die Energie auf 100 m Entfernung. Im deutschen Jagdrecht sind Mindestenergien für bestimmte Wildarten vorgeschrieben.

Gesetzliche Anforderungen und Bedeutung

§ 19 BJagdG schreibt für die Jagd auf Schalenwild eine Mindestgeschossenergie von E100 ≥ 2.000 Joule vor (für Schalenwild über 15 kg Lebendgewicht). Für kleineres Schalenwild und Niederwild gelten abweichende Regelungen. Hohe Geschossenergie gewährleistet eine ausreichende Schockwirkung und tierschutzkonforme rasche Tötung.

Prüfungswissen

Prüfungsrelevant: E0 = Mündungsenergie, E100 = Energie auf 100 m. Formel: Ekin = ½ × m × v². Gesetzliche Mindestanforderung nach BJagdG für Schalenwild: E100 ≥ 2.000 J. Merke: Das Kaliber allein sagt nichts über die Energie aus – entscheidend ist das Produkt aus Masse und Geschwindigkeit.