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Jagdzeiten

Saatkrähe

Hintergrund

Saatkrähe ist trotz Aufführung im BJagdG bundesweit ganzjährig geschützt. Lokale Sondergenehmigungen sind möglich, aber kein reguläres Jagdrecht.

Jagdzeiten nach Bundesland

BW
Baden-Württemberg

Schonzeit

Schonzeit

Ganzjährige Schonzeit bundesweit; nur Ausnahmegenehmigungen möglich

BY
Bayern

Schonzeit

Schonzeit

Ganzjährige Schonzeit bundesweit; nur Ausnahmegenehmigungen möglich

BE
Berlin

Schonzeit

Schonzeit

Ganzjährige Schonzeit bundesweit; nur Ausnahmegenehmigungen möglich

BB
Brandenburg

Schonzeit

Schonzeit

Ganzjährige Schonzeit bundesweit; nur Ausnahmegenehmigungen möglich

HB
Bremen

Schonzeit

Schonzeit

Ganzjährige Schonzeit bundesweit; nur Ausnahmegenehmigungen möglich

HH
Hamburg

Schonzeit

Schonzeit

Ganzjährige Schonzeit bundesweit; nur Ausnahmegenehmigungen möglich

HE
Hessen

Schonzeit

Schonzeit

Ganzjährige Schonzeit bundesweit; nur Ausnahmegenehmigungen möglich

MV
Mecklenburg-Vorpommern

Schonzeit

Schonzeit

Ganzjährige Schonzeit bundesweit; nur Ausnahmegenehmigungen möglich

NI
Niedersachsen

Schonzeit

Schonzeit

Ganzjährige Schonzeit bundesweit; nur Ausnahmegenehmigungen möglich

NW
Nordrhein-Westfalen

Schonzeit

Schonzeit

Ganzjährige Schonzeit bundesweit; nur Ausnahmegenehmigungen möglich

RP
Rheinland-Pfalz

Schonzeit

Schonzeit

Ganzjährige Schonzeit bundesweit; nur Ausnahmegenehmigungen möglich

SL
Saarland

Schonzeit

Schonzeit

Ganzjährige Schonzeit bundesweit; nur Ausnahmegenehmigungen möglich

SN
Sachsen

Schonzeit

Schonzeit

Ganzjährige Schonzeit bundesweit; nur Ausnahmegenehmigungen möglich

ST
Sachsen-Anhalt

Schonzeit

Schonzeit

Ganzjährige Schonzeit bundesweit; nur Ausnahmegenehmigungen möglich

SH
Schleswig-Holstein

Schonzeit

Schonzeit

Ganzjährige Schonzeit bundesweit; nur Ausnahmegenehmigungen möglich

TH
Thüringen

Schonzeit

Schonzeit

Ganzjährige Schonzeit bundesweit; nur Ausnahmegenehmigungen möglich

Legende

Offen
Ganzjährig
Bedingt
Freiw. Verzicht
Schonzeit
Nicht vorhanden

Alle Angaben ohne Gewähr. Saison 2025/2026. Vor der Jagd stets die jeweils gültige Landesjagdzeitenverordnung prüfen.