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Jägerprüfung Thüringen · Sachgebiet th_sg4 · Frage 355

Im Juni treffen Sie am Moorrand einen Fotografen, der Kraniche fotografieren will. Darf er das?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa, aber nur, wenn er Mitarbeiter der zuständigen Naturschutzbehörde ist.
  2. BJa, aber nur mit Genehmigung des Jagdpächters.
  3. CNein, weil es verboten ist, streng geschützte Arten an ihren Brutstätten durch Fotografieren zu stören.✓ richtig
  4. DJa, das ist ohne Einschränkungen zulässig.

Lösung

Antwort C ist korrekt.

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