Jägerprüfung Thüringen · Sachgebiet th_sg4 · Frage 355
Im Juni treffen Sie am Moorrand einen Fotografen, der Kraniche fotografieren will. Darf er das?
Antwortmöglichkeiten
- AJa, aber nur, wenn er Mitarbeiter der zuständigen Naturschutzbehörde ist.
- BJa, aber nur mit Genehmigung des Jagdpächters.
- CNein, weil es verboten ist, streng geschützte Arten an ihren Brutstätten durch Fotografieren zu stören.✓ richtig
- DJa, das ist ohne Einschränkungen zulässig.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
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