Jägerprüfung Thüringen · Sachgebiet th_sg4 · Frage 352
Welche der nachgenannten wildwachsenden Pflanzenarten dürfen grundsätzlich nicht gepflückt werden?
Antwortmöglichkeiten
- AAckerkratzdistel
- BFrühlings-Adonisröschen✓ richtig
- CSonnentau✓ richtig
- DGemeine Schafgarbe
Lösung
Antworten B, C sind korrekt.
Bereit für die echte Prüfung?
Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Thüringen mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.