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Jägerprüfung Thüringen · Sachgebiet th_sg4 · Frage 332

Sie haben auf der Jagd in Thüringen 5 Rabenkrähen und 3 Elstern erlegt. Wie dürfen Sie diese weiter verwerten?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADie Verwertung im eigenen Haushalt ist zulässig.✓ richtig
  2. BDer Verkauf an einen befreundeten Arbeitskollegen ist zulässig.
  3. CDer Verkauf an einen Wildverarbeitungsbetrieb ist zulässig.
  4. DDer Verkauf an einen Gaststättenbetrieb ist zulässig.
  5. EDie unentgeltliche Weitergabe an einen Nachbarn ist zulässig.✓ richtig

Lösung

Antworten A, E sind korrekt.

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