Jägerprüfung Thüringen · Sachgebiet th_sg4 · Frage 332
Sie haben auf der Jagd in Thüringen 5 Rabenkrähen und 3 Elstern erlegt. Wie dürfen Sie diese weiter verwerten?
Antwortmöglichkeiten
- ADie Verwertung im eigenen Haushalt ist zulässig.✓ richtig
- BDer Verkauf an einen befreundeten Arbeitskollegen ist zulässig.
- CDer Verkauf an einen Wildverarbeitungsbetrieb ist zulässig.
- DDer Verkauf an einen Gaststättenbetrieb ist zulässig.
- EDie unentgeltliche Weitergabe an einen Nachbarn ist zulässig.✓ richtig
Lösung
Antworten A, E sind korrekt.
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