Jägerprüfung Thüringen · Sachgebiet th_sg4 · Frage 329
Welcher Betrag wird in Thüringen für den Dreijahresjagdschein, den Falknerdreijahresjagdschein und den Ausländerdreijahresjagdschei n als Jagdabgabe festgesetzt?
Antwortmöglichkeiten
- ADer einfache Betrag der jeweiligen Jagdscheingebühr.
- BDer zweifache Betrag der jeweiligen Jagdscheingebühr.✓ richtig
- CDer dreifache Betrag der jeweiligen Jagdscheingebühr.
- DDer vierfache Betrag der jeweiligen Jagdscheingebühr.
- EDer fünffache Betrag der jeweiligen Jagdscheingebühr.
- FDer sechsfache Betrag der jeweiligen Jagdscheingebühr.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
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