Jägerprüfung Thüringen · Sachgebiet th_sg4 · Frage 328
In welchem Zeitraum kann in Thüringen Rotwild in den Einstandsgebieten auch ohne Feststellung der Notzeit mit Zustimmung des Jagdvorstandes der jeweiligen Jagdgenossenschaft oder des Eigenjagdbezirksinhabers gefüttert werden?
Antwortmöglichkeiten
- AIn der Zeit vom 1. Oktober bis einschließlich 15. Januar.
- BIn der Zeit vom 1. November bis einschließlich 31. Januar.
- CIn der Zeit vom 1. Dezember bis einschließlich 31. März.
- DIn der Zeit vom 1. Januar bis einschließlich 31. März.
- EIn der Zeit vom 16. Januar bis einschließlich 31. März.✓ richtig
Lösung
Antwort E ist korrekt.
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