Jägerprüfung Thüringen · Sachgebiet th_sg4 · Frage 327
Wer handelt ordnungswidrig auf Grundlage des Jagdrechts in Thüringen?
Antwortmöglichkeiten
- ADerjenige der eine zeit- und weidgerechte Nachsuche auf krankgeschossenes Wild weder selbst durchführt noch veranlasst.✓ richtig
- BDerjenige der die Jagd auf Wild mit Fanggeräten oder Fangvorrichtungen ausübt, soweit das verboten ist.✓ richtig
- CDerjenige der Wild, für das keine Jagdzeit festgesetzt ist, bejagt.
- DDerjenige der die Jagd unter Verwendung von Betäubungs- oder Lähmungsmitteln, Sprengstoffen, Gasen oder elektrischem Strom ausübt.✓ richtig
- EDerjenige der Wild bejagt, dessen Bestand bedroht erscheint, und dessen Bejagung deshalb dauernd oder zeitweise gänzlich verboten ist.
Lösung
Antworten A, B, D sind korrekt.
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