Jägerprüfung Thüringen · Sachgebiet th_sg4 · Frage 297
Über welche Deckungssummen muss die Jagdhaftpflichtversicherung mindestens verfügen?
Antwortmöglichkeiten
- A500.000 Euro für Sachschäden.
- B500.000 Euro für Personenschäden.✓ richtig
- C1 Million Euro für Personenschäden.
- D50.000 Euro für Sachschäden.✓ richtig
- E50.000 Euro für Personenschäden.
- F100.000 Euro für Sachschäden.
Lösung
Antworten B, D sind korrekt.
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