Jägerprüfung Thüringen · Sachgebiet th_sg4 · Frage 293
Eine Jagdgenossenschaft legt in ihrer Satzung fest, dass nur Mitglieder (Jagdgenossen) ihren Jagdbezirk pachten können. Ist das zulässig?
Antwortmöglichkeiten
- AJa, das ist zulässig.✓ richtig
- BDas ist zulässig, wenn sie zusätzlich einen Jagdaufseher einstellt.
- CNein, das ist nicht zulässig.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
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