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Jägerprüfung Thüringen · Sachgebiet th_sg4 · Frage 286

Welche Aussage zur vorläufigen Festnahme ist falsch?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADas Recht zur vorläufigen Festnahme gilt als Jedermannsrecht, auch wenn der Täter persönlich bekannt ist oder sich ausweisen kann.✓ richtig
  2. BDer Täter muss auf frischer Tat angetroffen oder verfolgt werden.
  3. CTat in diesem Sinne muss eine Straftat sein.
  4. DDer Täter muss der Flucht verdächtig sein, oder seine Identität kann nicht sofort festgestellt werden.
  5. EZur vorläufigen Festnahme reicht z. B. die Formulierung aus: "Ich habe Sie beim Wildern beobachtet, sie sind hiermit vorläufig festgenommen".

Lösung

Antwort A ist korrekt.

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