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Jägerprüfung Thüringen · Sachgebiet th_sg4 · Frage 284

Wann dürfen Saufänge angelegt werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. ABei Ausbruch der Schweinepest im Landkreis oder der kreisfreien Stadt.
  2. BBei einer Überpopulation von Schwarzwild.
  3. CNach Genehmigung durch die zuständige Jagdbehörde.✓ richtig
  4. DBei einer untragbaren Zunahme der Wildschäden.

Lösung

Antwort C ist korrekt.

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