Jägerprüfung Thüringen · Sachgebiet th_sg4 · Frage 262
Von wem muss der von Hasen in einer Laubholzpflanzung verursachte Schaden nach dem Gesetz ersetzt werden?
Antwortmöglichkeiten
- AVon der Jagdgenossenschaft.
- BVom Jagdpächter.
- CVon der Jagdgenossenschaft und/oder dem Jagdpächter.
- DVon der Gemeinde.
- EVom Landkreis.
- FVon niemandem.✓ richtig
Lösung
Antwort F ist korrekt.
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