Jägerprüfung Thüringen · Sachgebiet th_sg4 · Frage 258
Auf welchen Feldern ist die Ausübung der Treibjagd jagdrechtlich verboten?
Antwortmöglichkeiten
- AAuf Feldern, die mit ausgereiften Hackfrüchten bestanden sind.
- BAuf Feldern, die mit reifender Halm- oder Samenfrucht oder mit Tabak bestanden sind.✓ richtig
- CAuf Feldern, die mit überwinternder Halm- oder Samenfrucht bestanden sind.
- DAuf Feldern, die mit Sonderkulturen bestanden sind.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Bereit für die echte Prüfung?
Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Thüringen mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.