Jägerprüfung Thüringen · Sachgebiet th_sg4 · Frage 245
Ein Spaziergänger nimmt ein vom Jagdausübungsberechtigten erlegtes Reh mit, das dieser kurzfristig abgelegt hat. Wie ist dieses Verhalten zu bewerten?
Antwortmöglichkeiten
- ANach dem Strafgesetzbuch erfüllt dieses Verhalten den Tatbestand der Wilderei.
- BNach dem Strafgesetzbuch erfüllt dieses Verhalten den Tatbestand des Diebstahls.✓ richtig
- CNach dem Bürgerlichen Gesetzbuch erfüllt dieses Verhalten den Tatbestand der Fundunterschlagung.
- DWeil das Wild herrenlos ist, darf der Spaziergänger es mitnehmen.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
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