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Jägerprüfung Thüringen · Sachgebiet th_sg4 · Frage 232

Ist die Zerstörung vorübergehend aufgestellter Bienenkörbe durch Wildschweine ein ersatzpflichtiger Wildschaden?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADa die Bienenkörbe weder Bestandteil noch Erzeugnis des Grundstücks sind, handelt es sich nicht um einen ersatzpflichtigen Wildschaden.✓ richtig
  2. BNur wenn die Bienenkörbe innerhalb einer Einzäunung stehen, entsteht eine Verpflichtung zum Ersatz.
  3. CBei Schäden, die durch Schwarzwild an Grundstücken verursacht werden, entsteht grundsätzlich keine Schadensersatzpflicht.
  4. DJa, der Schaden muss durch die Jagdgenossenschaft oder den Jagdpächter ersetzt werden.

Lösung

Antwort A ist korrekt.

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