Jägerprüfung Thüringen · Sachgebiet th_sg4 · Frage 232
Ist die Zerstörung vorübergehend aufgestellter Bienenkörbe durch Wildschweine ein ersatzpflichtiger Wildschaden?
Antwortmöglichkeiten
- ADa die Bienenkörbe weder Bestandteil noch Erzeugnis des Grundstücks sind, handelt es sich nicht um einen ersatzpflichtigen Wildschaden.✓ richtig
- BNur wenn die Bienenkörbe innerhalb einer Einzäunung stehen, entsteht eine Verpflichtung zum Ersatz.
- CBei Schäden, die durch Schwarzwild an Grundstücken verursacht werden, entsteht grundsätzlich keine Schadensersatzpflicht.
- DJa, der Schaden muss durch die Jagdgenossenschaft oder den Jagdpächter ersetzt werden.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
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