Jägerprüfung Thüringen · Sachgebiet th_sg4 · Frage 231
Welche Aussagen über den Gebrauch von Schusswaffen im Zusammenhang mit Jagdhandlungen in befriedeten Bezirken sind richtig?
Antwortmöglichkeiten
- ASchusswaffen dürfen in befriedeten Bezirken mit Erlaubnis der unteren Jagdbehörde verwendet werden.✓ richtig
- BSchusswaffen dürfen in befriedeten Bezirken niemals verwendet werden.
- CDie Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn eine Störung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit oder Ordnung, insbesondere eine Gefährdung von Menschen nicht zu befürchten und der Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachgewiesen ist.✓ richtig
Lösung
Antworten A, C sind korrekt.
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