Jägerprüfung Thüringen · Sachgebiet th_sg4 · Frage 207
Ein Jagdgast verursacht beim Abtransport eines Stückes Schwarzwild, in grob fahrlässiger Weise, erheblichen Schaden an einem Maisfeld. Welche Aussage ist richtig?
Antwortmöglichkeiten
- ADie Jagdgenossenschaft haftet für den Schaden.
- BDie Jagdhaftpflichtversicherung des Jagdgastes begleicht den Schaden.
- CDie landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft begleicht den Schaden.
- DDer Jagdausübungsberechtigte haftet für den Schaden.✓ richtig
- ENur der Jagdgast haftet für den Schaden.
- FKeiner haftet für den Schaden.
Lösung
Antwort D ist korrekt.
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