Jägerprüfung Thüringen · Sachgebiet th_sg4 · Frage 205
Wem steht grundsätzlich das Aneignungsrecht von Wild zu?
Antwortmöglichkeiten
- ADer unteren Jagdbehörde.
- BDem Jagdausübungsberechtigten.✓ richtig
- CDem Erleger.
- DDem Jagdvorstand.
- EDem Jagderlaubnisscheininhaber.
- FDem Grundeigentümer.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
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