Jägerprüfung Thüringen · Sachgebiet th_sg4 · Frage 196
Bis zu welcher Flächengröße darf einem Jagdpächter die Ausübung des Jagdrechts zustehen?
Antwortmöglichkeiten
- ANicht mehr als 500 Hektar.
- BNicht mehr als 2.000 Hektar.
- CNicht mehr als 1.500 Hektar.
- DNicht mehr als 250 Hektar.
- ENicht mehr als 1.000 Hektar.✓ richtig
- FNicht mehr als 75 Hektar.
Lösung
Antwort E ist korrekt.
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