Jägerprüfung Thüringen · Sachgebiet th_sg4 · Frage 181
Welche Aussagen zum Jägernotweg sind richtig?
Antwortmöglichkeiten
- ADer Jagdhund darf auf dem Jägernotweg unangeleint mitgeführt werden.
- BBei der Benutzung des Jägernotweges dürfen Waffen nur ungeladen und in einem Überzug oder mit verbundenem Schloss mitgeführt werden.✓ richtig
- CZur Nutzung des Jägernotweges bestehen keine rechtlichen Vorgaben.
- DVom Jägernotweg aus, darf Wild im eigenen Jagdbezirk erlegt werden.
- EJägernotwege können notfalls durch die untere Jagdbehörde bestimmt werden.✓ richtig
- FEigentümer von Grundstücken, über die der Jägernotweg führt, können eine angemessene Entschädigung verlangen.✓ richtig
Lösung
Antworten B, E, F sind korrekt.
Bereit für die echte Prüfung?
Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Thüringen mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.