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Jägerprüfung Thüringen · Sachgebiet th_sg4 · Frage 179

Wer ist, wenn keine gesonderte privatrechtliche Wildfolge vereinbart ist, berechtigt, sich krankgeschossenes, über die Jagdgrenze gewechseltes und im Nachbarjagdbezirk verendetes Schalenwild anzueignen?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADer Erleger.
  2. BDer Jagdpächter des Nachbarjagdbezirkes.✓ richtig
  3. CDie Hegegemeinschaft.
  4. DDer Jagdausübungsberechtigte des Jagdbezirks, von dem aus das Stück Schalenwild beschossen wurde.
  5. EDer Jagdvorstand.
  6. FDer Jagdaufseher.

Lösung

Antwort B ist korrekt.

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