Jägerprüfung Thüringen · Sachgebiet th_sg4 · Frage 167
Auf welche Innentemperatur muss nach Verordnung (EG) Nr. 853/2004 bzw. Tierische- Lebensmittelhygieneverordn ung das zum Verkauf bestimmte Schalenwild innerhalb einer angemessenen Zeitspanne bzw. alsbald nach seiner Erlegung abgekühlt werden?
Antwortmöglichkeiten
- AHöchstens +7°C.✓ richtig
- BHöchstens +10°C.
- CHöchstens +13°C.
- DHöchstens 0°C.
- EHöchstens -18°C.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
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