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Jägerprüfung Thüringen · Sachgebiet th_sg4 · Frage 167

Auf welche Innentemperatur muss nach Verordnung (EG) Nr. 853/2004 bzw. Tierische- Lebensmittelhygieneverordn ung das zum Verkauf bestimmte Schalenwild innerhalb einer angemessenen Zeitspanne bzw. alsbald nach seiner Erlegung abgekühlt werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. AHöchstens +7°C.✓ richtig
  2. BHöchstens +10°C.
  3. CHöchstens +13°C.
  4. DHöchstens 0°C.
  5. EHöchstens -18°C.

Lösung

Antwort A ist korrekt.

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