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Jägerprüfung Thüringen · Sachgebiet th_sg4 · Frage 165

Wo kann der Jagdausübungsberechtigte die Genehmigung zum Betreten eines Jägernotweges, der durch einen fremden, angrenzenden Jagdbezirk führt, beantragen?

Antwortmöglichkeiten

  1. ABei der zuständigen unteren Jagdbehörde.✓ richtig
  2. BBeim Eigentümer der zu betretenden Fläche.
  3. CBei der zuständigen Jagdgenossenschaft.
  4. DBei der zuständigen Gemeinde.
  5. EBei der zuständigen Hegegemeinschaft.
  6. FBeim zuständigen Jagdbeirat.

Lösung

Antwort A ist korrekt.

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