Jägerprüfung Thüringen · Sachgebiet th_sg4 · Frage 165
Wo kann der Jagdausübungsberechtigte die Genehmigung zum Betreten eines Jägernotweges, der durch einen fremden, angrenzenden Jagdbezirk führt, beantragen?
Antwortmöglichkeiten
- ABei der zuständigen unteren Jagdbehörde.✓ richtig
- BBeim Eigentümer der zu betretenden Fläche.
- CBei der zuständigen Jagdgenossenschaft.
- DBei der zuständigen Gemeinde.
- EBei der zuständigen Hegegemeinschaft.
- FBeim zuständigen Jagdbeirat.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
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