Jägerprüfung Thüringen · Sachgebiet th_sg4 · Frage 157
Sie erlegen als Jagdgast einen Rehbock. Welche Aussage trifft zu?
Antwortmöglichkeiten
- AIhnen steht das kleine Jägerrecht zu.
- BSie sind zum ordnungsgemäßen Versorgen des Rehbocks verpflichtet.
- CSie müssen den Rehbock in die Streckenliste eintragen.
- DIhnen steht das Wildbret zu.
- EIhnen stehen die Trophäen zu.
- FDer Rehbock gehört dem Jagdausübungsberechtigten.✓ richtig
Lösung
Antwort F ist korrekt.
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