Jägerprüfung Thüringen · Sachgebiet th_sg4 · Frage 152
Kann die Jagdausübung in Naturschutzgebieten eingeschränkt sein?
Antwortmöglichkeiten
- AIn Naturschutzgebieten ist die Jagdausübung grundsätzlich nicht zulässig.
- BDie Ausübung der Jagd in Naturschutzgebieten soll dem jeweiligen Schutzzweck dienen. Wenn es erforderlich ist, kann die Jagdausübung eingeschränkt werden.✓ richtig
- CNein, die Jagdausübung dient u. a. der Erhaltung eines gesunden Wildbestandes und der Abwehr von Wildschäden. Eine Einschränkung der Bejagung ist rechtlich nicht zulässig.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
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