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Jägerprüfung Thüringen · Sachgebiet th_sg4 · Frage 136

Welche der nachgenannten Aussagen sind richtig?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADie Verurteilung aufgrund einer Straftat gegen tierschutzrechtliche Vorschriften kann zum Entzug des Jagdscheins führen.✓ richtig
  2. BDie Verurteilung aufgrund einer Straftat gegen tierschutzrechtliche Vorschriften kann nicht zum Entzug des Jagdscheins führen.
  3. CVerurteilungen wegen einer Straftat können unabhängig vom Vergehen zum Entzug des Jagdscheins führen.✓ richtig
  4. DNur jagd- und waffenrechtliche Verstöße können zum Entzug des Jagdscheines führen.
  5. ENur waffenrechtliche Verstöße können zum Entzug des Jagdscheines führen.

Lösung

Antworten A, C sind korrekt.

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