Jägerprüfung Thüringen · Sachgebiet th_sg4 · Frage 131
Darf das Wildbret eines Rehs ohne amtliche Fleischuntersuchung zum eigenen häuslichen Verbrauch verwendet werden, wenn beim Aufbrechen ein Leberegelbefall festgestellt wurde und sonst keine gesundheitlich bedenklichen Merkmale vorliegen?
Antwortmöglichkeiten
- AJa.✓ richtig
- BNein.
- CJa, aber nur als Hundefutter.
- DJa, aber nur, wenn es ausreichend durchgegart wurde.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
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