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Jägerprüfung Thüringen · Sachgebiet th_sg4 · Frage 129

Ein Jagdgast hat drei Frischlinge erlegt. Der Jagdbezirksinhaber möchte einen Frischling für sich behalten, den zweiten dem Erleger schenken und den dritten an einen Gastwirt verkaufen. Welche Frischlinge unterliegen der Pflicht zur Trichinenuntersuchung?

Antwortmöglichkeiten

  1. ANur der an den Gastwirt zu verkaufende Frischling.
  2. BAlle drei Frischlinge.✓ richtig
  3. CNur die Frischlinge, die er verschenkt und verkauft.
  4. DBei Frischlingen erfolgt grundsätzlich keine Trichinenuntersuchung.

Lösung

Antwort B ist korrekt.

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