Jägerprüfung Thüringen · Sachgebiet th_sg4 · Frage 114
Darf ein Erleger sich das Wild aneignen, welches im benachbarten Jagdbezirk in Sichtweite verendet ist?
Antwortmöglichkeiten
- AGrundsätzlich nein.✓ richtig
- BNein, es sei denn, die untere Jagdbehörde hat der Aneignung zugestimmt.
- CJa, aber nur, wenn zwischen den Jagdausübungsberechtigten der benachbarten Jagdbezirke entsprechende Regelungen in der Wildfolgevereinbarung schriftlich vereinbart wurden.✓ richtig
- DJa, weil es noch in Sichtweite verendet ist.
- EJa, weil im Thüringer Jagdgesetz die Wildfolge so geregelt ist.
Lösung
Antworten A, C sind korrekt.
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