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Jägerprüfung Thüringen · Sachgebiet th_sg4 · Frage 66

Haftet ein Jagdpächter, der die vollständige Wildschadensübernahme im Jagdpachtvertrag erklärt hat, mit seinem Privatvermögen für eintretende Wildschäden?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa, vollständig.✓ richtig
  2. BNein.
  3. CNein, nur in Höhe der Hälfte seines Jahreseinkommens.
  4. DJa, aber nur bis maximal 25.000 Euro.
  5. EJa, aber nur bis zur Höhe seines frei verfügbaren Vermögens.

Lösung

Antwort A ist korrekt.

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