Jägerprüfung Thüringen · Sachgebiet th_sg4 · Frage 63
Wer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für den Jagdschaden, den ein Jagdgast durch missbräuchliche Jagdausübung angerichtet hat?
Antwortmöglichkeiten
- ADie Jagdhaftpflichtversicherung des Jagdgastes.
- BDie Berufsgenossenschaft.
- CDer Jagdausübungsberechtigte.✓ richtig
- DDer Jagdgast.
- EDie Jagdgenossenschaft.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
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