Jägerprüfung Thüringen · Sachgebiet th_sg4 · Frage 59
Eine Rotte Schwarzwild richtet an einem mit Plastikfolie abgedeckten und mit Reifen beschwerten Maisbehelfssilo eines Jagdgenossen Schaden an. Hat der Jagdgenosse nach den gesetzlichen Vorschriften Anspruch auf Ersatz von Wildschaden?
Antwortmöglichkeiten
- AJa.
- BNein.✓ richtig
- CJa, aber nur, wenn der Wildschaden bis zum 1. Oktober des Jahres angemeldet wurde.
- DJa, aber nur, wenn der Wildschaden spätestens eine Woche nach Kenntnisnahme angemeldet wurde.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
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