Jägerprüfung Thüringen · Sachgebiet th_sg4 · Frage 49
Ein Grundeigentümer beabsichtigt, in der freien Natur eine Hecke einschließlich ihrer Wurzeln zu beseitigen, um seine landwirtschaftliche Nutzfläche zu erweitern. Ist diese Rodung nach dem Naturschutzrecht grundsätzlich erlaubt?
Antwortmöglichkeiten
- AJa, weil auch die Rodung von Hecken zur landwirtschaftlichen Nutzung gehört.
- BJa, aber nur außerhalb der Vegetationszeit.
- CNein.✓ richtig
- DNein, denn es handelt sich gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz um gesetzlich geschützte Biotope.
- EJa, denn Hecken sind grundsätzlich nicht geschützt.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
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