Jägerprüfung Thüringen · Sachgebiet th_sg4 · Frage 46
Welche der nachgenannten Aussagen zu gesetzlich geschützten Biotopen sind falsch?
Antwortmöglichkeiten
- AMaßnahmen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung ökologisch besonders wertvoller Biotope führen können, sind unzulässig.
- BGesetzlich geschützte Biotope sind unter anderem Moore, Sümpfe, Röhrichte, seggen- oder binsenreiche Nasswiesen, Pfeifengraswiesen, Quellbereiche, Magerrasen und Heiden.
- CDie Jagdausübung in gesetzlich geschützten Biotopen ist zulässig.
- DDie Anlage von Wildäckern in gesetzlich geschützten Biotopen ist zulässig.✓ richtig
- EGesetzlich geschützte Biotope werden im Rahmen von Schutzgebietsverordnungen ausgewiesen.✓ richtig
- FGesetzlich geschützte Biotope werden durch die oberste Naturschutzbehörde festgelegt.✓ richtig
Lösung
Antworten D, E, F sind korrekt.
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