Jägerprüfung Thüringen · Sachgebiet th_sg4 · Frage 40
Eine neu angelegte Wildwiese wird von einem Maulwurf stark zerwühlt. Dürfen Sie diesen Maulwurf ohne behördliche Erlaubnis fangen und töten?
Antwortmöglichkeiten
- AJa.
- BNein.✓ richtig
- CJa, aber nur außerhalb von Naturschutzgebieten.
- DJa, Sie dürfen den Maulwurf aber nur mit einer Lebendfalle fangen und anschließend tierschutzgerecht töten.
- ENein, denn Maulwürfe gehören gemäß FFH- Richtlinie zu den streng geschützten Arten.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
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