Jägerprüfung Thüringen · Sachgebiet th_sg4 · Frage 38
Darf die Vegetationsdecke von Wiesen, Feldrainen oder brachliegendem Gelände ohne Ausnahmegenehmigung abgebrannt werden, sofern dies nicht der ordnungsgemäßen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung dient?
Antwortmöglichkeiten
- AJa.
- BJa, aber nur im Winter.
- CNein.✓ richtig
- DJa, aber nur, wenn die Nutzungsart geändert werden soll.
- EJa, aber nur, wenn die Landschaft vorher nach abgelegten Kitzen abgesucht wurde.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Bereit für die echte Prüfung?
Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Thüringen mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.