Jägerprüfung Thüringen · Sachgebiet th_sg4 · Frage 36
Dürfen Sie ein bewohntes Hornissennest in Ihrer Kanzel ohne Weiteres beseitigen?
Antwortmöglichkeiten
- AJa.
- BJa, aber erst nach dem 1. August.
- CNein.✓ richtig
- DNein, denn Hornissen gehören gemäß FFH- Richtlinie zu den streng geschützten Arten.
- ENein, aber sie dürfen das Nest ausräuchern und die Hornissen dadurch vertreiben.
- FJa, aber nur als Jagdausübungsberechtigter im eigenen Jagdbezirk.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
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