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Jägerprüfung Thüringen · Sachgebiet th_sg4 · Frage 34

Welche Aussagen sind richtig?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADie Verurteilung aufgrund einer Straftat gegen tierschutzrechtliche Vorschriften führt generell zum Entzug des Jagdscheines.
  2. BLiegt keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung vor, ist der Jagdschein zu versagen.✓ richtig
  3. CLediglich waffenrechtliche Verstöße führen zum Entzug des Jagdscheines.
  4. DMit seinem Jagdschein kann der Jäger Jagdwaffenmunition für alle Jagdwaffen kaufen.
  5. EWird der Jagdschein ungültig, so erlischt bei einem Jäger auch das Recht auf Waffenbesitz.
  6. FBestehen Bedenken gegen die Zuverlässigkeit oder die körperliche Eignung des Jagdscheininhabers, so kann die zuständige Behörde dem Beteiligten die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen Zeugnisses über die geistige und körperliche Eignung aufgeben.✓ richtig

Lösung

Antworten B, F sind korrekt.

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