Jägerprüfung Thüringen · Sachgebiet th_sg4 · Frage 31
Können juristische Personen Jagdgenosse sein?
Antwortmöglichkeiten
- AJa, wenn sie Grundeigentümer sind.✓ richtig
- BNein, nur natürliche Personen können Jagdgenosse sein.
- CJa, aber nur, wenn sie der Notvorstand dazu beruft.
- DJa, wenn sie ein Grundeigentümer beauftragt hat.
- EJa, wenn dies im Jagdpachtvertrag festgelegt wurde.
- FJa, aber nur mit Zustimmung der unteren Jagdbehörde.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
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