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Jägerprüfung Thüringen · Sachgebiet th_sg4 · Frage 30

In welche Gruppen unterteilt das Bundesjagdgesetz die dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten?

Antwortmöglichkeiten

  1. ACerviden, Boviden und Vögel.
  2. BSchalenwild, Raubwild, Raubzeug und Wasserwild.
  3. CHaarwild und Federwild mit Zuordnung zum Schalenwild sowie zum Hoch- und Niederwild.✓ richtig
  4. DHochwild und Niederwild.
  5. EBejagbare und nicht bejagbare Wildarten.
  6. FSchädlinge und Nützlinge.

Lösung

Antwort C ist korrekt.

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