Jägerprüfung Thüringen · Sachgebiet th_sg4 · Frage 17
Wer ist nach dem Jagdgesetz im gemeinschaftlichen Jagdbezirk zum Ersatz des Wildschadens verpflichtet?
Antwortmöglichkeiten
- AJagdgenossenschaft.✓ richtig
- BGemeinde.
- CJagdpächter.
- DHegegemeinschaft.
- EJagdausübungsberechtigter.
- FUnentgeltlicher Begehungsscheininhaber.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
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