Jägerprüfung Thüringen · Sachgebiet th_sg4 · Frage 12
Was fällt unter das Recht zum freien Betreten der Landschaft?
Antwortmöglichkeiten
- AFahren mit Kraftfahrzeugen auf Wald- und Feldwegen.
- BAufstellen von Wohnwagen und Zelten.
- CBetreten des Waldes.✓ richtig
- DNutzen von jagdlichen Einrichtungen als Aussichtspunkt.
- EFahren mit Personenkraftwagen auf Wald- und Feldwegen, durch Fahrer beziehungsweise Mitfahrer, die im Besitz einer Sonderparkgenehmigung für Schwerbehinderte sind.✓ richtig
- FReiten und Radfahren ist auf dafür geeigneten, festen und befestigten Wegen sowie Straßen gestattet, wenn dort gerade keine forstwirtschaftlichen Maßnahmen stattfinden.✓ richtig
Lösung
Antworten C, E, F sind korrekt.
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