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Jägerprüfung Thüringen · Sachgebiet th_sg4 · Frage 5

Unterliegt Fallwild in Deutschland der gesetzlichen Pflicht zur amtlichen Fleischuntersuchung?

Antwortmöglichkeiten

  1. ANein, Fallwild gilt als nicht zum Verzehr geeignet.✓ richtig
  2. BJa.
  3. CJe nach Verwendung.
  4. DJa, aber nur Unfallwild.
  5. EEs besteht keine gesetzliche Verpflichtung, wird aber aus Gründen der Wildbrethygiene empfohlen.
  6. FNein, wenn das Wild stattdessen durch eine kundige Person untersucht wird.

Lösung

Antwort A ist korrekt.

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