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Jägerprüfung Thüringen · Sachgebiet th_sg3 · Frage 424

Sie haben einen stark rauschigen Keiler erlegt und wollen das Fleisch verkaufen. Was müssen Sie beachten?

Antwortmöglichkeiten

  1. AIch muss den Käufer darauf aufmerksam machen, dass der Keiler rauschig war.
  2. BDas Fleisch muss gut durchgebraten werden.
  3. CDas Fleisch darf nur in Wildschweinwurst verarbeitet werden.
  4. DAusgeprägter Geschlechtsgeruch bedeutet immer, dass das Stück genussuntauglich ist und nicht verkauft werden darf.✓ richtig

Lösung

Antwort D ist korrekt.

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