Jägerprüfung Thüringen · Sachgebiet th_sg3 · Frage 390
Dürfen Kinder oder Jugendliche nach den Vorgaben der Unfallverhütungsvorschrift Jagd an einer Nachsuche teilnehmen?
Antwortmöglichkeiten
- AJa, ab einem Alter von 12 Jahren.
- BJa, aber nur mit Erlaubnis des Jagdleiters.
- CJa, ab einem Alter von 15 Jahren.
- DNein, Kinder und Jugendliche dürfen in keinem Fall an einer Nachsuche teilnehmen.✓ richtig
- EJa, aber nur mit Zustimmung des Erziehungsberechtigten.
Lösung
Antwort D ist korrekt.
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