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Jägerprüfung Thüringen · Sachgebiet th_sg3 · Frage 390

Dürfen Kinder oder Jugendliche nach den Vorgaben der Unfallverhütungsvorschrift Jagd an einer Nachsuche teilnehmen?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa, ab einem Alter von 12 Jahren.
  2. BJa, aber nur mit Erlaubnis des Jagdleiters.
  3. CJa, ab einem Alter von 15 Jahren.
  4. DNein, Kinder und Jugendliche dürfen in keinem Fall an einer Nachsuche teilnehmen.✓ richtig
  5. EJa, aber nur mit Zustimmung des Erziehungsberechtigten.

Lösung

Antwort D ist korrekt.

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