Jägerprüfung Thüringen · Sachgebiet th_sg3 · Frage 230
Welche Aussagen über die Fallenjagd sind richtig?
Antwortmöglichkeiten
- AWieselwippbrettfallen müssen stets beködert werden.
- BFallen sind stets so aufzustellen, dass Fehlfänge möglichst vermieden werden.✓ richtig
- CLebendfallen unterliegen keinen Größenvorgaben.
- DIn Thüringen ist die Jagd mit Totschlagfallen zulässig.
- EIn Thüringen ist die Jagd mit Totschlagfallen verboten.✓ richtig
- FDer Jagdscheininhaber benötigt für die Fangjagd in Thüringen zusätzlich zum Jagdschein einen Nachweis über die Teilnahme an einem Fallenlehrgang (Sachkundelehrgang).
Lösung
Antworten B, E sind korrekt.
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