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Jägerprüfung Thüringen · Sachgebiet th_sg3 · Frage 230

Welche Aussagen über die Fallenjagd sind richtig?

Antwortmöglichkeiten

  1. AWieselwippbrettfallen müssen stets beködert werden.
  2. BFallen sind stets so aufzustellen, dass Fehlfänge möglichst vermieden werden.✓ richtig
  3. CLebendfallen unterliegen keinen Größenvorgaben.
  4. DIn Thüringen ist die Jagd mit Totschlagfallen zulässig.
  5. EIn Thüringen ist die Jagd mit Totschlagfallen verboten.✓ richtig
  6. FDer Jagdscheininhaber benötigt für die Fangjagd in Thüringen zusätzlich zum Jagdschein einen Nachweis über die Teilnahme an einem Fallenlehrgang (Sachkundelehrgang).

Lösung

Antworten B, E sind korrekt.

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