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Jägerprüfung Thüringen · Sachgebiet th_sg3 · Frage 28

Warum kann es aus Artenschutzgründen geboten sein, eine als wildernd angesprochene Katze im Wald fern der nächsten Bebauung nicht zu erlegen?

Antwortmöglichkeiten

  1. AWeil die Katze einen Besitzer haben könnte.
  2. BDie Katze könnte Junge haben.
  3. CAus Tierschutzgründen dürfen keine Katzen erlegt werden.
  4. DEs könnte sich um eine Wildkatze handeln.✓ richtig
  5. EDas Erlegen von Katzen wird in der Öffentlichkeit nicht gern gesehen.

Lösung

Antwort D ist korrekt.

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