Jägerprüfung Thüringen · Sachgebiet th_sg3 · Frage 28
Warum kann es aus Artenschutzgründen geboten sein, eine als wildernd angesprochene Katze im Wald fern der nächsten Bebauung nicht zu erlegen?
Antwortmöglichkeiten
- AWeil die Katze einen Besitzer haben könnte.
- BDie Katze könnte Junge haben.
- CAus Tierschutzgründen dürfen keine Katzen erlegt werden.
- DEs könnte sich um eine Wildkatze handeln.✓ richtig
- EDas Erlegen von Katzen wird in der Öffentlichkeit nicht gern gesehen.
Lösung
Antwort D ist korrekt.
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